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Impressum / Allgemeine Geschäftsbedinungen

Herausgeber:

Priska Aeberli
zebra.ch
Büro zebra GmbH
visuelle Komunikation
Hofstrasse 5b
CH-9015 St.Gallen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Büro zebra GmbH (nachfolgend "zebra" genannt)
1. Konditionen 
Für den Geschäftsverkehr zwischen zebra und dem Kunden gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsverbindungen (AGB). Sie gehen anders lautenden Konditionen, die vom Kunden übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, in jedem Falle vor.


2. Vertragsgegenstand 
zebra verkauft den Firmenkunden (nachfolgend "Kunde" genannt) die in der gedruckten Preisliste oder im E-Shop oder schriftlichen Offerten spezifizierten Waren und Dienstleistungen zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB).


3. Vertragsabschluss 
Der Vertrag zwischen dem Kunden und zebra kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch zebra zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich oder via Internet. zebra nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail, oder Briefpost) übermittelt oder (b) die bestellte Dienstleistung oder Ware liefert. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Besteller ein.


4. Versand
Soweit an Lager, werden die bestellten Produkte sofort an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Andernfalls erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Winkeln (Schweiz) auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. In allen Fällen haftet zebra nicht für Lieferverzögerungen, die von der Herstellerfirma oder Transportfirmen zu vertreten sind. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Empfang der Ware bei uns anzuzeigen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Warenannahme ordnungsgemäss quittiert wurde.


5. Technische Daten/Änderungen 
zebra ist nicht Herstellerin der angebotenen Hardware-Produkte. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen basieren auf den Angaben der betreffenden Hersteller und sind keine Zusicherungen von zebra für spezifische Eigenschaften. Für allfällige Druck- und Übermittlungsfehler kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt insbesondere für daraus resultierende Folgeschäden und Kosten. Für die Verwendung der Produkte ist der Kunde selbst verantwortlich.


6. Preise 
Sämtliche Preise sind unverbindlich und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive MWST, unverpackt, unfrankiert. zebra behält sich das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung dem Markt anzupassen. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Bei Bestellungen betragen die Transport- und Verpackungskosten innerhalb der Schweiz CHF 20.00 pro Bestellung, nach Österreich und nach Deutschland € 30.00 pro Bestellung.


7. Zahlung 
Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb von 14 Tagen bei Rechnungstellung in der Schweiz. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet. zebra behält sich vor, Aufträge von Neukunden und von bestehenden Kunden gegen Vorauskasse, Barzahlung oder Akontozahlung auszuführen.


8. Eigentumsvorbehalt 
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von zebra. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist zebra berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.


9. Rückgaberecht 
Lagerartikel können nur nach Absprache mit zebra und deren Zustimmung zurückgegeben werden. Wird einer Rückgabe zugestimmt, muss eine Autorisierungsnummer verlangt werden. Nur dann kann die unbeschädigte, funktionsfähige, vollständige und Originalverpackte Ware zusammen mit einer Lieferschein- oder Rechnungskopie zurückgeschickt werden. Artikel und Dienstleistungen, die speziell für den Kunden bestellt oder angefertigt wurden sowie Etiketten, Farbbänder, Reinigungs- material, Lizenzen und Individual-Software können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden. 


10. Mängelgewährleistung und Haftung 
Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist. Für alle unser Hardware Produkte (ausgeschlossen sind Etiketten, Farbbänder, und Batterien) beträgt die Gewährleistung für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler in der Schweiz 12 Monate ab Kaufdatum, falls nicht ein längerer Garantiezeitraum ausdrücklich angegeben ist. Für Österreich und Deutschland gelten die Richtlinien gemäss dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) resp. dem deutschen  Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Beim Kauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die Rechnung gilt als "Garantieschein". Bei Garantieansprüchen ist das defekte Material mit der Rechnungskopie an zebra einzusenden, resp. zu überbringen. Erweist sich die Lieferung bei der Annahme nicht als vertragsgemäss, so hat der Kunde der zebra Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben oder er kann Ersatzlieferung verlangen. Sofern die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängig- machung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Von der Garantie aus- geschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, Missachtung von Betriebsvorschriften, mutwillige Zerstörung, höherer Gewalt sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in Geräte von zebra ohne deren schriftliche Zustimmung.


11. Zusatz AGB der grafischen Industrie 
Bei Etiketten und anderen Druckmedien, die auf Bestellung produziert werden, gelten die zusätzlichen AGB der grafischen Industrie.

11.1 Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei zebra eintreffen. Vereinbarte Lieferfreisten beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei zebra und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist zebra nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche zebra kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder zebra für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitung haftet zebra höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.


11.2 Skizzen und Entwürfe 
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, dürfen weder verwendet noch abgeändert werden. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von zebra.

11.3 Urheberrechte 
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von zebra.


11.4 Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers 
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.


11.5 Reproduktionsrecht 
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber von zebra zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auf für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.


11.6 Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge 
Die von zebra erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum von zebra.


11.7 Mehraufwand 
Vom Besteller oder dessen beauftragtem Vermittler gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneter Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.


11.8 Autokorrekturen 
Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.


11.9 Branchenübliche Toleranzen 
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnitt- genauigkeit, Originalgetreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten. Soweit zebra durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden.


11.10 Mehr- oder Minderlieferung 
Bei Etiketten und allgemeinen Druckmedien, die auf Bestellung produziert werden, können Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums - bei Extraanfertigung des Materials bis 20% - ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.


11.11 Haftungsbeschränkung
zebra übergebene Manuskripte, Daten, Filme, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken muss der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst versichern bzw. tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produkt- haftpflichtgesetzes vom 1.1.1994 gegenüber dem Endverbraucher weg bedungen.


11.12 Bei elektronischen Daten und Datenübernahmen 
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt zebra keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Daten wird von zebra nicht übernommen. Die Haftung von zebra beschränkt sich auf von ihr verursachten Fehlern, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei Ablieferung oder Rückgabe von elektronisch erstellten und aufbereiteten Satz-/Bildinformationen an den Kunden wird ein kompletter Datenausdruck auf Papier mitgeliefert.


11.13 Verwendete Sprachen 
Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, welche vom Auftraggeber an zebra geliefert werden, übernimmt zebra keine Haftung.


11.14 Kontroll- und Prüfdokumente 
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. zebra haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung von zebra beschränkt sich auf grobes Verschulden.


11.15. Archivierung von Arbeitsunterlagen 
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, Filme usw.) besteht für zebra nicht; es sein denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.


12. Annullierungen 
Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von zebra möglich, Kosten, die bereits entstanden sind, oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungs- reduktion, sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird die zebra die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung veranlassen.


13. Gerichtsstand und anwendbares Recht 
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der zebra Gesellschaft.

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